Der Flug ist gestrichen, die Anschlussmaschine weg, der Urlaub beginnt mit stundenlangem Warten. Was viele nicht wissen: Bei Verspätungen und Annullierungen steht Ihnen nach EU-Recht oft eine feste Entschädigung zu – zusätzlich zur Betreuung am Flughafen. Wir erklären, wann Sie Geld bekommen und wie Sie es einfordern.
Das sagt die Fluggastrechte-Verordnung
Die EU-Verordnung gilt für Flüge, die in der EU starten, sowie für EU-Airlines, die in die EU fliegen. Bei einer Ankunft von drei Stunden oder mehr Verspätung können je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro fällig werden – unabhängig vom Ticketpreis. Voraussetzung: Die Airline ist verantwortlich, nicht etwa ein Unwetter.

Diese Rechte haben Sie am Flughafen
- Betreuung: Ab zwei Stunden Wartezeit stehen Ihnen Getränke, Mahlzeiten und ggf. eine Übernachtung zu.
- Entschädigung: 250 bis 600 Euro je nach Distanz bei mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel.
- Erstattung: Bei Annullierung können Sie zwischen Rückerstattung und Ersatzbeförderung wählen.
- Frist: Ansprüche verjähren in Deutschland erst nach drei Jahren – Sie haben also Zeit.

So fordern Sie Ihr Geld ein
Notieren Sie Abflug- und Ankunftszeiten, heben Sie Bordkarte und Buchung auf und fragen Sie am Schalter nach dem Grund der Verspätung. Fordern Sie die Entschädigung schriftlich bei der Airline an. Lehnt diese zu Unrecht ab, helfen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder spezialisierte Fluggastrechte-Portale.
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Die gesetzliche Entschädigung ist eine Geldzahlung – darauf haben Sie einen klaren Anspruch.
Verspätungen sind ärgerlich, müssen aber nicht teuer für Sie sein. Wer seine Rechte kennt und die Belege sichert, holt sich die Entschädigung zuverlässig zurück.