Jedes Jahr flattert sie ins Haus – und viele winken sie nur durch: die Nebenkostenabrechnung. Dabei ist etwa jede zweite Abrechnung fehlerhaft. Wer genau hinschaut, holt sich oft mehrere Hundert Euro zurück. Wir zeigen, welche Fehler am häufigsten vorkommen und wie Sie richtig prüfen.
Diese Fristen und Formalien gelten
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen – danach sind Nachforderungen meist ausgeschlossen. Sie wiederum haben ab Erhalt zwölf Monate Zeit, Einwände zu erheben. Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein: Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Ihr Anteil gehören klar aufgeschlüsselt.

Die häufigsten Fehlerquellen
- Falscher Verteilerschlüssel: Kosten nach Fläche statt nach Verbrauch oder umgekehrt.
- Nicht umlagefähige Kosten: Reparaturen und Verwaltung dürfen nicht auf Sie umgelegt werden.
- Leerstand: Kosten für leere Wohnungen muss der Vermieter tragen, nicht die Mieter.
- Zeitraum: Prüfen Sie, ob die abgerechnete Periode wirklich Ihrer Mietzeit entspricht.

So gehen Sie beim Prüfen vor
Vergleichen Sie die Abrechnung mit dem Vorjahr – auffällige Sprünge sind ein Warnsignal. Sie haben das Recht, die Originalbelege einzusehen. Fordern Sie diese bei Unklarheiten schriftlich an. Bleibt ein Fehler bestehen, legen Sie fristgerecht schriftlich Widerspruch ein und zahlen strittige Beträge nur unter Vorbehalt.
Unser Tipp: Fordern Sie im Zweifel immer die Belegeinsicht an. Allein die Nachfrage bringt oft schon Bewegung in eine fehlerhafte Abrechnung.
Die Nebenkostenabrechnung ist kein Schicksal, sondern nachprüfbar. Eine halbe Stunde genaues Rechnen kann sich Jahr für Jahr richtig auszahlen.